STIFTUNG
Ziele
Das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar gehören zu den traditionsreichsten Kultureinrichtungen in Deutschland. Ihr Wirken ist ebenso eng mit der deutschen Klassik verbunden wie mit zentralen Impulsen der Moderne. Hier wurden Schillers »Wallenstein«, Wagners »Lohengrin« und Humperdincks »Hänsel und Gretel« uraufgeführt. Hier erarbeitete und verabschiedete 1919 die Nationalversammlung die erste demokratische Verfassung Deutschlands. Die Verbindung von Theater und demokratischem Erinnerungsort ist einzigartig. Heute bietet das DNT in den Bereichen Oper, Schauspiel und Konzert ein breites Repertoire auf anerkannt hohem Niveau. Es eröffnet gesellschaftliche Begegnungs- und Kommunikationsräume zu brennenden Zeitfragen.
Die »Stiftung Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar – Staatstheater Thüringen« wurde 2002 ins Leben gerufen, um angesichts drohender Ausgliederungen die Eigenständigkeit des DNT als Mehrspartenhaus zu bewahren. Heute liegt der Schwerpunkt darauf, Bürger:innen und Wirtschaftsunternehmen eine Plattform für
bürgerschaftliches Engagement zur Unterstützung zu eröffnen. Über die Erschließung des historischen Erbes und der Bewahrung der kulturellen Vielfalt hinaus ist die gezielte Förderung von Aktivitäten, Projekten und Gastspielen im Bereich Tanz besonderes Anliegen.
Die Stiftung sieht ihr Engagement als Teil konzertierter Aktionen
für die Wahrung und Fortentwicklung einer zukunftsfähigen Absicherung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar.
Gleichwohl will die Stiftung angesichts absehbarer Kostensteigerungen Impulse für die Entwicklung kombinierter Finanzierungsmodelle öffentlich geförderter Kultureinrichtungen geben und auch zukünftig der Freiheit von Kunst und Kultur gerecht werden.
Als Unterstützer:in der Stiftung setzen Sie ein Zeichen für exzellente künstlerische Qualität und die Vermittlung elementarer kultureller und demokratischer Traditionen.
Zustiftung durch Überweisung
Mit Ihrer Zustiftung – oder auch Spende –, mit Ihrer Bestimmung eines Vermächtnisses oder einer Erbschaft haben Sie unterschiedlichste Möglichkeiten, die Stiftungsziele und -projekte aktiv zu unterstützen. Wir stehen Ihnen gerne informierend, beratend und unterstützend zur Seite. Sie können uns auch ermächtigen, per Lastschrift wiederkehrende Zuwendungen von Ihrem Konto abzubuchen. Wir senden Ihnen gerne eine entsprechende Einzugsermächtigung zu und sorgen für erforderliche steuerrechtliche Bescheinigungen. Alle Zuwendungen sind steuerlich absetzbar. Damit wir Ihnen eine Bescheinigung zusenden können, brauchen wir Ihre vollständige Adresse.
Überweisen Sie bitte Ihre Zuwendung auf das Konto der Stiftung:
Stiftung Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar
Sparkasse Mittelthüringen
Kontonummer: 301 032 203 · BLZ 820 510 00
BIC: HELADEF1WEM
IBAN: DE41820510000301032203
Testamentarische Zuwendungen
Sie können in Ihrem Testament einen Geldbetrag in beliebiger Höhe der DNT-Stiftung widmen. Eine Formulierung könnte lauten: »Ich/Wir vermache(n) der DNT-Stiftung einen Geldbetrag von … €.« Beachten Sie bitte, dass Testamente nur dann gültig sind, wenn sie entweder eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet worden sind. Vermächtnisse und Erbschaften sind in voller Höhe steuerfrei.
Stiftertafel im Foyer und exklusive Veranstaltungen
Bei allen, die sich für das Theater engagieren, möchten wir uns bedanken: Bei Zuwendungen von 5000 € oder mehr wird Ihr Name, nicht aber der Betrag, auf einer Stiftertafel im Foyer des Deutschen Nationaltheaters Weimar genannt. Bei Unternehmen beträgt der entsprechende Mindestbetrag 10.000 €. Stifter:innen werden zu besonderen Veranstaltungen eingeladen.
Satzung der Stiftung (Auszug)
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle als eigenständiges Mehrspartentheater Weimar, insbesondere durch
a. Förderung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar im Hinblick auf die Unterstützung einzelner Inszenierungen und Aufführungen sowie sonstiger Veranstaltungen in der Verantwortung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle und der Stiftung selber;
b. Unterstützung zur Verbesserung der Spielstätten des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar;
c. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar;
d. Einwerbung von Sach- und Geldmitteln zugunsten der vorgenannten Institutionen;
e. Treuhänderische Hilfe bei der Errichtung und Verwaltung unselbständiger Stiftungen zugunsten der vorgenannten Zwecke;
f. Heranführung Jugendlicher an die Musik und das Theater;
g. Ausbildung junger Künstler in allen Sparten sowie ähnlicher Aufgaben, die gemeinnützig oder sozial im Sinne der Abgabenordnung sind. Da die gleichzeitige Erfüllung aller Stiftungszwecke erst bei Vorliegen hinreichender Mittel verfolgt werden kann, bestimmt der Vorstand gern. Abs. 3 bis dahin über die Förderung einzelner Stiftungszwecke.
(2) Die Stiftung wird durch Erwerben von Zustiftungen versuchen, die finanzielle Unterstützung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar dahingehend zu erweitern, dass bei hinreichendem Stiftungskapital eine Trägerschaft für das Deutsche Nationaltheater und der Staatskapelle Weimar möglich wird.
(3) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand. Voraussetzung für die Vergabe von Stiftungsleistungen ist, dass die Förderungswürdigkeit hinreichend nachgewiesen wurde.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.
§3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie wird nicht unternehmerisch tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darfkeine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Die vorangehenden Bestimmungen des§ 3 sind nicht abänderbar.
§5 Stiftungsvermögen
(1) Das Grundstockvermögen und mögliche Zustiftungen ergeben das Stiftungsvermögen.
a. Zum Grundstockvermögen gehören das gewidmete Vermögen sowie das Vermögen, das von der Stiftung zu Grundstockvermögen bestimmt wurde.
b. Zustiftungen verkörpern das der Stiftung zugewendete Vermögen, das vom Zuwendenden dazu bestimmt wurde, Teil des Grundstockvermögens zu werden.
(2) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem realen Wert zu erhalten, sofern die gesamtwirtschaftliche Situation und die gemeinnützige Zweckerfüllung dies zulassen. Wurde der reale Wert des Grundstockvermögens in einem Geschäftsjahr nicht erhalten, sind die Organe verpflichtet, im Folgejahr Maßnahmen zu prüfen, um den realen Wert des Grundstockvermögens wiederherzustellen. Vermögensumschichtungen sind aus wirtschaftlichen Gründen zulässig.
(3) Zustiftungen dürfen nicht mit Bedingungen oder Auflagen verbunden sein, die mit dem Stiftungszweck unvereinbar sind.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke - nach Abzug der Verwaltungskosten - aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und den dazu bestimmten Zuwendungen Dritter (Spenden).
(5) Freie Rücklagen dürfen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften gebildet werden. Darüber entscheidet der Stiftungsvorstand. In die freie Rücklage eingestellte Beträge wachsen dem Grundstockvermögen zu.
(6) Die Stiftung ist berechtigt, ihre Erträge ganz oder teilweise zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen, wenn und solange dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können. Darüber entscheiden Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat gemeinsam.
(7) Das Stiftungsvermögen ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten und zu erhalten.
Wer handelt für die Stiftung?
Der Vorstand steht allen Interessenten gerne informierend, beratend und unterstützend zur Seite:
Dr. Michael Scholl (Vorsitzender), Stephan Illert (stellv. Vorsitzender), Teamintendant und künstlerischer Geschäftsführer Valentin Schwarz (kraft Amtes), Antje Bräuer, Sven Wollschläger
Antje Bräuer
E-Mail: stiftung@nationaltheater-weimar.de
Mo - Fr via Anrufbeantworter +49 (0)170 / 2913 466
Beirat:
Prof. Dr. Volkhard Knigge (Vorsitzender)
Ulrike Köppel (Stellvertreterin)
Judith Drühe, Stefan Wolf und Anselm Graupner